Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!
Wie wir unlängst berichteten, wurden die Bußgelder mit der Einführung des neuen Bußgeldkataloges Ende April ordentlich angezogen. Doch dieser wurde jetzt gekippt. Wegen eines Verstoßes gegen das grundgesetzlich geregelte Zitiergebot sind die Neuregelungen unwirksam. Der Bund gab den Ländern die Empfehlung, die neue Verordnung auszusetzen und altes Recht anzuwenden. Dieser Aufforderung folgen bereits einige Bundesländer.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid nach neuem Recht erhalten, sollten Sie diesen keinesfalls kampflos hinnehmen. Wenden Sie sich an uns und lassen Sie sich rechtlich beraten.