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Blitzerwarner

Von 27. März 2019März 29th, 2019Blog

Ist die Nutzung von Blitzerwarn-Apps erlaubt?

So gut wie jeden hat es schon mal erwischt. Kurz in Gedanken, oder in Eile und *blitz* ein teures Foto entsteht. Wer hätte sich da nicht schonmal gewünscht, vor dem unliebsamen Fotoautomaten gewarnt zu werden, um vorher zumindest noch kurz die Haare zu richten und ein nettes Gesicht aufzusetzen😊. Sogenannte „Blitzerwarner“ erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Als App auf dem Handy, warnen sie vor auf der Strecke liegenden Geschwindigkeitsmessern. Hierfür startet man die App und schon kann es losgehen. Doch wie sieht es rechtlich aus? Ist die Benutzung dieser Apps erlaubt?

Nachdem wir in unserem letzten Blogbeitrag über die Voraussetzungen und Konsequenzen von Handybenutzung am Steuer berichtet haben, könnte man davon ausgehen, dass die Nutzung der App unproblematisch ist, immerhin muss das Handy hierzu nicht aufgenommen werden und der Blick muss nicht auf das Handy gerichtet sein, da die App mittels Sprache oder akustischer Signale warnt.

Aber, weit gefehlt….  In § 23 Absatz 1c StVO heißt es:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Der Wortlaut des Gesetzes lässt hier erst einmal Zweifel. Sofern es sich folglich um Geräte handelt, die ihrer Funktion nach ausschließlich vor Blitzern warnen, ist die Gesetzeslage klar und verbietet deren Nutzung. Doch ein Smartphone dürfte wohl kaum dazu bestimmt sein, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht dies allerdings anders. So entschied das OLG Celle (Beschluss vom 03. November 2015 – 2 Ss (OWi) 313/15):

„Zwar kann ein Mobiltelefon in Gestalt eines Smartphones für viele verschiedene Zwecke genutzt werden. Wenn der Benutzer aber auf seinem Smartphone eine entsprechende Blitzer-App installiert oder installieren lässt und diese Blitzer-App während der Fahrt aufruft, um vor mobilen und/oder stationären Geschwindigkeitsmessanlagen gewarnt zu werden, gibt er seinem Smartphone durch dieses Verhalten aktiv und zielgerichtet die neue Zweckbestimmung, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Zwar verfügt das Smartphone immer noch über weitere Funktionen, dies ändert aber nichts an der aus Benutzersicht konkret bestimmten Zweckrichtung.“

Fazit: die Nutzung von Blitzerwarn-Apps verstößt gegen die StVO und wird mit einem Bußgeld von 75,00 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, beherzigen Sie die wichtigste aller Regeln: schweigen Sie und kontaktieren Sie umgehenden einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.

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